Allgemeine Reisebedingungen für Asian-Panorama
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§ 1
Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Asian-Panorama (jeweils im folgenden Ihr Name bzw. Name des Reiseveranstalters) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Telefax oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Asian-Panorama zustande. Die Annahme durch Asian-Panorama bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Asian-Panorama dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Asian-Panorama vor, an das Asian-Panorama für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
§ 2
DEFINITIONEN
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Asian-Panorama in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Asian-Panorama.
§ 3
Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto von Asian-Panorama zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Asian-Panorama eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Asian-Panorama zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von Asian-Panorama gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Asian-Panorama das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
§ 4
Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Asian-Panorama und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Asian-Panorama bindend.
(2) Asian-Panorama behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.
§ 5
Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Asian-Panorama vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Asian-Panorama unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.
(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
Bei langfristigen Annullierungen bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze:
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises
(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Asian-Panorama nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
(5) Asian-Panorama behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Asian-Panorama bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
§ 6
Versicherung
Asian-Panorama empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über Asian-Panorama.
§ 7
Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.
§ 8
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Asian-Panorama kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Asian-Panorama sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Asian-Panorama wahrzunehmen. Kündigt Asian-Panorama, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Asian-Panorama vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Asian-Panorama unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.
3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Asian-Panorama nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn Asian-Panorama die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
§ 9
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
§ 10
Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Asian-Panorama kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) Asian-Panorama informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Asian-Panorama geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Asian-Panorama verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
§ 11
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 12
Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Asian-Panorama für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
§ 13
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Asian-Panorama informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden Asian-Panorama ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Insbesondere für die Reisen nach Indien benötigt ein volljähriger Kunde einen Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild mit gleicher Mindestgültigkeitsdauer.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(4) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.
§ 14
Preisanpassungen
(1) Asian-Panorama behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Asian-Panorama vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber Asian-Panorama erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Asian-Panorama verteuert hat.
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Asian-Panorama nicht vorhersehbar waren.
(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Asian-Panorama den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Asian-Panorama in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.
§ 15
DATENSCHUTZ
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 16
Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter Asian-Panorama kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppenreise(AGB)
für Reisen mit Asian-Panorama – Travel with Friends
Die Reisebedingungen sind Vertragsbestandteil, ergänzen die gesetzlichen Regelungen für Reiseveranstalter und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Reiseveranstalter), sofern Ihnen diese gesetzeskonform zur Kenntnis gegeben wurden.
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Asian-Panorama (Tulpenweg 2, 97241 Bergtheim) den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihnen die Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigen. Weicht unsere Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, gilt dies als neues Angebot, das Sie innerhalb von 7 Tagen annehmen können. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung bestätigen.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2. Leistungen und Preise lt. Vertrag
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preise ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche und Detailunterlagen. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
3. Sicherungsschein
Asian-Panorama ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, für die bei uns gebuchten Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung zu gewährleisten. Mit der Buchung der Reise erhält der Kunde von uns einen Sicherungsschein, mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers , der Ihnen den vollständigen Ersatz Ihrer Zahlungen im Falle einer Insolvenz von Asian-Panorama garantiert. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt.
4. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrechts aus dem in Ziffer 9 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Reiseleistungen. Die Zahlungen erfolgen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.
5. Zahlungsverzug des Kunden
Erbringt der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht zum vereinbarten Zahlungstermin, obwohl wir zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, unsere Informationspflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde gemäß Punkt 5 mit Stornierungskosten belastet werden.
6. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, ergänzt durch die Reisebestätigung. Nebenabreden oder Sonderwünsche sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie von Asian-Panorama schriftlich bestätigt wurden.
7. Änderungen von wesentlichen Leistungen und Preisen
Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben verursacht wurden, sind vor Reisebeginn zulässig, sofern sie unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Änderung über Art, Gründe und Auswirkungen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) deutlich und verständlich zu informieren.
Handelt es sich um eine wesentliche und erhebliche Änderung einer Reiseleistung oder um eine Abweichung von vertraglich vereinbarten, besonderen Kundenwünschen, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzt wird, zu wählen, ob er die Änderung akzeptiert, unentgeltlich vom Vertrag zurücktritt oder eine Ersatzreise annimmt, sofern eine solche angeboten wird. Unterbleibt eine Rückmeldung des Kunden innerhalb der Frist, gilt die Änderung als akzeptiert.
Unabhängig hiervon bleiben Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen unberührt.
8. Preisänderungen nach Vertragsschluss
Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrags die Beförderungskosten aufgrund gestiegener Treibstoff- oder Energiekosten, Änderungen von Steuern, Abgaben oder Gebühren (z. B. Touristenabgaben, Hafen-, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren) oder Wechselkursschwankungen ändern und dadurch die Reise für uns teurer wird.
Bei Erhöhungen der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, erfolgt die Berechnung folgendermaßen: Bei einer Erhöhung, die sich auf einen einzelnen Sitzplatz bezieht, kann der entsprechende Betrag vom Reisenden verlangt werden. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten des Beförderungsunternehmens durch die Anzahl der Sitzplätze des jeweiligen Beförderungsmittels geteilt, und der so errechnete Betrag kann vom Reisenden eingefordert werden.
Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag angepasst werden.
Bei Wechselkursänderungen kann der Reisepreis im Umfang der durch die Währungsänderung entstandenen Mehrkosten angepasst werden. Da wir in der Regel Wechselkurse absichern, tritt dieser Fall jedoch selten ein.
Entsprechend haben Sie das Recht, eine Preissenkung zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss eine Verringerung der genannten Kosten ergibt. Dabei können Verwaltungskosten, die uns durch die Preissenkung entstehen, in tatsächlicher Höhe vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese Kosten sind auf Wunsch nachzuweisen.
Wir informieren Sie unverzüglich über jede Preisänderung. Erhöhungen des Reisepreises ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % haben Sie das Recht, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir Ihnen auch alternativ die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
Wir können Sie auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob Sie das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten möchten. Reagieren Sie nicht fristgerecht, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
9. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten / Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Ein Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich als Rücktritt gewertet. Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantritts verliert Asian-Panorama den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände am Zielort oder in dessen unmittelbarer Umgebung auftreten, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind außerhalb unseres Einflussbereichs und auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar.
Im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn (Stornierung) hat Asian-Panorama das Wahlrecht, entweder die individuell entstandenen angemessenen Entschädigungskosten gemäß § 651h Abs. 2 BGB oder eine pauschale Entschädigung geltend zu machen. Diese Wahl kann von Asian-Panorama nur mit Zustimmung des Kunden nachträglich geändert werden.
Sofern wir die pauschalierte Entschädigung wählen, gelten folgende Stornogebühren:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Asian-Panorama erhebt folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 %
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 65 %
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85%
- ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 95 %
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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10. Nachweis geringerer Rücktrittskosten / Ersatzteilnehmer
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale oder konkrete Entschädigung.
Ihr gesetzliches Recht, gemäß §â€¯651e BGB eine Ersatzperson zu benennen, bleibt hiervon unberührt. Die Mitteilung über die Vertragsübertragung gilt als rechtzeitig, wenn sie Asian-Panorama spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugeht. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglich vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.
Im Falle einer Vertragsübertragung stellen wir die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung. Zusätzlich berechnen wir für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person. Der ursprünglich angemeldete Reisende und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie alle durch die Vertragsübertragung entstehenden Mehrkosten. Umbuchungswünsche nach Vertragsschluss können wir nur nach Verfügbarkeit und gegen ein Bearbeitungsentgelt von 50 € berücksichtigen. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden, sofern dieser die Reisevoraussetzungen (gültiger Reisepass, Visa) erfüllt und die Umbuchung rechtzeitig, bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt wird.
Sofern bei bestimmten Reiseangeboten oder Sonderleistungen abweichende Storno- und Umbuchungsbedingungen ausdrücklich genannt sind, gelten diese vorrangig.
Bei einer Stornierung sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets unverzüglich zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, kann in der Regel der volle Ticketpreis berechnet werden
11. Umbuchung
Ein Anspruch des Reisenden auf Änderungen nach Vertragsschluss hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht.
Umbuchungswünsche des Kunden können – vorbehaltlich Verfügbarkeit – nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag gemäß Ziffer 6 (Rücktritt durch den Reisenden) und anschließender Neuanmeldung erfüllt werden. In diesem Fall gelten die dort genannten Rücktrittsbedingungen und -kosten.
Davon ausgenommen sind Umbuchungswünsche, die lediglich geringfügige Änderungen zur Folge haben und nur minimale zusätzliche Kosten verursachen. In solchen Fällen behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € pro Person zu erheben.
12. Zusatzkosten aufgrund kundenseitigen Verhaltens
Entstehen aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände – ohne Mitverursachung durch Asian-Panorama – zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung der Reise, so ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten zu ersetzen.
Dies gilt insbesondere bei durch den Kunden verursachten Ticketänderungen, z. B. infolge fehlerhafter, unvollständiger oder verspätet übermittelter personenbezogener Daten (wie Name, Geburtsdatum oder Ausweisdaten), die zu Nachbearbeitungen oder Umbuchungen führen.
13. Rücktritt durch Asian-Panorama
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Asian-Panorama kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vorausgesetzt:
a) die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt für einen möglichen Rücktritt wurden dem Kunden bereits in den vorvertraglichen Informationen mitgeteilt, und
b) diese Angaben wurden in der Reisebestätigung wiederholt.
Der Rücktritt durch Asian-Panorama muss dem Kunden spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn erklärt werden. Wird schon zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, erfolgt der Rücktritt unverzüglich.
Im Falle eines Rücktritts aus diesem Grund wird der gezahlte Reisepreis dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung vollständig erstattet.
14. Kündigung durch Asian-Panorama bei vertragswidrigem Verhalten
Asian-Panorama kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn das Verhalten auf einer Verletzung der Informationspflichten durch Asian-Panorama beruht. Im Falle einer Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Vorteile, insbesondere Erstattungen durch Leistungsträger, sind anzurechnen.
15. Aufgaben und Befugnisse der Reiseleitung
Die in den Reiseunterlagen benannten Reiseleitungen oder örtlichen Ansprechpartner (z. B. Hoteliers) sind von Asian-Panorama bevollmächtigt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und soweit möglich umzusetzen. Sie sind nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für Asian-Panorama, insbesondere zur Anerkennung von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen, abzugeben. Eine Kündigung des Reisevertrags gemäß Ziffer 10 können sie jedoch im Auftrag von Asian-Panorama aussprechen.
16. Rechte und Pflichten bei Reisemängeln
Bei Auftreten von Reisemängeln hat der Kunde innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen und diese unverzüglich vor Ort der Reiseleitung oder Asian-Panorama mitzuteilen. Alternativ kann auch der Reisevermittler informiert werden. Versäumt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Minderungs- und Schadensersatzansprüche (§§ 651m, 651n BGB). Ist eine Abhilfe nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder objektiv unmöglich, kann sie verweigert werden. Wird innerhalb der Frist keine Abhilfe geleistet, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der Aufwendungen verlangen.
17. Haftung von Asian-Panorama
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperverletzungen betreffen und nicht schuldhaft verursacht wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine weitergehende Haftung nach internationalen Abkommen oder gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Für Fremdleistungen (z. B. Ausflüge), die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, haftet Asian-Panorama nicht. Eine Haftung besteht jedoch, wenn eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vorliegt.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Asian-Panorama informiert über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes, einschließlich etwaiger Fristen zur Visa-Erlangung. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird von einer deutschen Staatsangehörigkeit ausgegangen. Kunden mit abweichender Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, uns rechtzeitig zu informieren. Für die Einhaltung aller Vorschriften (z. B. Impfnachweise, Zoll) ist der Reisende selbst verantwortlich. Nachteile hieraus, insbesondere Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, Asian-Panorama hat unzureichend oder falsch informiert.
19. Ausschlussfristen und Verjährung
Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber Asian-Panorama geltend zu machen – dies kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Die Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. E-Mail) wird empfohlen. Gepäckschäden oder -verluste bei Flugreisen müssen der Fluggesellschaft unverzüglich angezeigt werden (Schadensanzeige). Für Gepäckbeschädigungen gilt eine Frist von 7 Tagen, bei Verspätung 21 Tage ab Aushändigung.
20. Reiseversicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen, insbesondere für Reiserücktritt, Krankheit oder Gepäckverlust. Gerne beraten wir Sie dazu. Der Abschluss über Asian-Panorama ist bis spätestens 21 Tage nach Buchung möglich. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Abreise) muss der Abschluss direkt bei Buchung erfolgen. Versicherungspartner ist die ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, Tel. 0800 3746 095.
21. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 651a ff. BGB. Angaben im Reiseprospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung; Druckfehler oder Änderungen bleiben bis Vertragsabschluss vorbehalten. Inhalte, insbesondere Texte und Bilder, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Asian-Panorama genutzt oder vervielfältigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln.
22. Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreit
Asian-Panorama nimmt nicht an einem freiwilligen Verfahren zur außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sollte eine Pflicht zur Teilnahme künftig entstehen, werden wir unsere Kunden entsprechend informieren. Für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, verweisen wir auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
23. Hinweis zur Flugbuchung
Die Flüge sind **nicht Bestandteil der Pauschalreise**. Auf Wunsch vermitteln wir gerne passende Flugverbindungen. Die Flugbuchung erfolgt **im Namen und auf Rechnung des Reisenden**. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft zustande.
Für Verspätungen, Flugausfälle, Umbuchungen oder Flugzeitänderungen haftet ausschließlich die Airline gemäß EU-Verordnung 261/2004. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Flüge.
24. Flugvermittlung
Sofern Flüge zur An- oder Abreise zur Reise erforderlich sind, vermittelt Asian Panorama diese auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Flugbuchung erfolgt **ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden**.
Der Beförderungsvertrag entsteht direkt zwischen dem Reisenden und der ausführenden Fluggesellschaft.
Für Leistungsmängel, Flugzeitenänderungen, Stornierungen oder Verspätungen haftet allein die jeweilige Airline.
Asian Panorama haftet im Rahmen der Flugvermittlung lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Buchungsinformationen und die Beratung. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
25. Hotelstandards außerhalb Europas
Die Klassifizierung von Hotels (z. B. Sternebewertungen) richtet sich nach den **landesüblichen Kriterien** des jeweiligen Reiseziels und ist **nicht mit europäischen Standards vergleichbar**.
Ausstattung, Service, Infrastruktur und Sicherheitsstandards können insbesondere in außereuropäischen Ländern wie Indien erheblich von dem in Deutschland üblichen Niveau abweichen.
Dies stellt **keinen Reisemangel** dar, sofern die Unterkunft der in der Reisebeschreibung angegebenen Kategorie entspricht und landesüblich ist.
26. Fahrzeuge und Transport vor Ort
Die von Asian Panorama organisierten Fahrzeuge und Transportmittel entsprechen den landesüblichen Sicherheits- und Ausstattungsstandards.
Die Fahrzeuge werden in der Regel von lokalen Dienstleistern bereitgestellt. Asian Panorama übernimmt keine Gewähr für Komfort, Zustand oder Pünktlichkeit der Fahrzeuge und Fahrer.
Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere in außereuropäischen Ländern Abweichungen vom mitteleuropäischen Standard auftreten können, die keinen Reisemangel darstellen.
Für Unfälle, Schäden oder Verzögerungen während des Transports haftet Asian Panorama nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Reisende verpflichtet sich, den Anweisungen des Fahrers und örtlichen Personals Folge zu leisten.
27. Pausen, Raststätten und Verpflegung
Während der Reise werden Pausen und Rastzeiten eingeplant, um die Bedürfnisse der Reiseteilnehmer zu berücksichtigen.
Die Verpflegung erfolgt in der Regel in landesüblichen Raststätten, Restaurants oder Picknickplätzen.
Asian Panorama übernimmt keine Gewähr für Art, Qualität, Umfang oder Verfügbarkeit der angebotenen Speisen und Getränke. Reisende sind dafür verantwortlich, ihre individuellen Ernährungsbedürfnisse (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten, spezielle Diäten) rechtzeitig vor Reisebeginn mitzuteilen.
Für gesundheitliche Beschwerden oder Unverträglichkeiten aufgrund von Verpflegung während der Reise haftet Asian Panorama nicht.
Änderungen im Reiseablauf oder in der Verpflegung, die aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen erforderlich sind, bleiben vorbehalten.
28. Fremdsprachige Reiseleitungen und Verständigung
Die Reiseleitungen vor Ort können ausländische Guides sein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Es kann zu sprachlichen Besonderheiten, Akzenten oder Verständigungsunterschieden kommen, die den Reiseablauf nicht wesentlich beeinträchtigen. Leichte Abweichungen von der erwarteten Sprachqualität oder Verständigungsschwierigkeiten stellen keinen Reisemangel dar und begründen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Asian Panorama bemüht sich, qualifizierte und erfahrene Guides einzusetzen, übernimmt jedoch keine Haftung für individuelle Sprachfähigkeiten.
29. Verständigung und Servicequalität vor Ort
Aufgrund unterschiedlicher sprachlicher und kultureller Gegebenheiten kann es während der Reise insbesondere in Hotels, Restaurants und bei Serviceleistungen zu Verständigungsschwierigkeiten kommen.
Speisekarten, Hinweise und Servicepersonal entsprechen oft landestypischen Standards und sind nicht immer mit europäischen Erwartungen vergleichbar. Solche Unterschiede stellen keinen Reisemangel dar und begründen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Asian Panorama übernimmt keine Haftung für daraus entstehende Unannehmlichkeiten und empfiehlt Reisenden, sich darauf einzustellen und flexibel zu sein.
Stand: Juni 2025
Asian-Panorama
Inhaberin Anja Cam
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